Geboren in Nürnberg
Aufgewachsen in Garmisch-Partenkirchen und Abitur 1949 am Realgymnasium
1949 - 1951 Lehrjahre in bayerischen landwirtschaftlichen Betrieben mit Abschluß Gehilfenprüfung
Studium der Landwirtschaft 1951 bis 1954 an der Technischen Hochschule München, Außenstelle Weihenstephan, mit Abschuß Diplomlandwirt
Promotion zum Dr. agr. 1956 nach einer Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Pflanzenernährung und Bodenkunde zu einem agrikultur-chemischen Thema
1956 - 1958 Wissenschaftliche Arbeiten zur Phytopathologie der Kartoffeln bei der Bayerischen Landessaatzuchtanstalt Weihenstephan
1958 - 1966 Mitarbeiter bei den Süddeutschen Kalkstickstoffwerken AG Trostberg, zuletzt als Werbeleiter in der Abteilung Landwirtschaft
1. Juni 1966 bis 23. Oktober 1996 Geschäftsführer im Verband Bayerischer Landwirtschaftlicher Brennereien
Dr. Matthes hat es in hervorragender Weise verstanden, unterschiedliche Interessen zu bündeln und Probleme mit sehr viel Überlegung, Ruhe und Beharrlichkeit zu lösen. Durch sein Verantwortungsbewusstsein, seine Prinzipientreue und seinen Realitätssinn bei den Ministerien, der Bundesmonopolverwaltung und den anderen Verbänden, besonders aber bei den Mitgliedern hat er sich überaus große Verdienste erworben. Er war mit Leib und Seele dem Brennereiverband und seinen Mitgliedern verbunden. Diplomatie, Sachlichkeit, ein fundiertes Wissen und stets ein offenes Ohr für alle waren bezeichnend für ihn.
Schwerpunkte seiner Tätigkeit als Geschäftsführer
- Unterstüzung der Gründung von Kartoffelgemeinschaftsbrennereien nach dem Gesetz vom 12. Januar 1967, um mittelständischen Haupterwerbsbewtrieben den geseinschaftlichen Betrieb einer Brennerei zu betreiben ud ein zusätzliches Standbein zu verschaffen.
- Strukturverbesserung der Brennereien durch Betriebszusammenlegung und Brennrechtsaufstockungen
- Kampf gegen die Brüsseler Vorschläge für eine 1972 von der Kommission vorgelegt Alkoholmarktordnung
- Auseinendersetzung mit dem Urteil des Europäische Gerichtshofes von 1976, dass das Deutsche Branntweimonopol hinsichtlich der Beschrnkung von Alkoholeinfuhren nicht mehr haltbar sei.
- 1980 bis 1984 Kampf gegen den sogannten Hutter-Plan zur Abschaffung des Deutschen Branntweinmonopols bis zur Erklärung der Bundesregierung, dass "das Deutsche Branntweinmonopol solange erhalten bleiben solle, bis es durch eine EG-Alkoholmarktordnung ersetzt wird, in der die deutscen Interessen ausreichend berücksichtigt sind" (vgl.Bundestagsdrucksache 10/2043)
- Anfang 1982 Übernahme der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes Deutscher Kartoffelbrenne e.V. und Verlegung der Geschäftsstelle nach München
- Bemühtung um angemssene Übernahmepreise für Alkohol, insbesondere für Kartoffelalkohol
- Anpassung der Berechnung von Betriebsabzügen nach § 66 BranntwMonG zu einem ausgwogenen und gerechten System (Sog. Matthes-Formel)
- Anstöße zur Änderung der §§ 25 und 25a BranntWMonG hinsichtlich der ausschließlichen Verwendung von Schlempe in der Tierhaltung
- Einarbeitung seines Nachfolgers Gottlieb Fauth als Geschäftsführer beider Verbände