Gesellschaft für Geschichte des Branntweins e.V.

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11.12.2022 18:44

Werner Albrecht hält Vortrag über die Geschichte der Kornbrennereien des Münsterlandes

Werner Albrecht Werner Albrecht Wiebke Künnemann

Auf dem 20. IfGB-Forum Spirituosen und Brennerei Ende September in Billerbeck, im Münsterland, hielt GGBW-Geschäftsführer Werner Albrecht einen Vortrag über die Geschichte der Kornbrennereien des Münsterlandes. „Münsterländer Korn / Kornbrand ist heute im Register eAmbrosia eingetragen und somit ist die Region ,Münsterland‘ spirituosenrechtlich genau abgegrenzt“, betonte er. Der Regierungsbezirk Münster ist eine Region im Nordwesten Westfalens, Nordrhein-Westfalen.

Albrecht listete rund 20 Kornbrennereien des Münsterlandes auf, die in der Zeit von 1589 bis 1878 gegründet wurden. Nur vier Jahre nach Gründung der ältes­ten deutschen Kornbrennerei „Schlitzer Kornbrennerei“ (Hessen 1585 ), entstand im Münsterland die Kornbranntweinbrennerei Böckenhoff (Raesfeld-Erle 1589), gefolgt von Friedrich Schwarze (Oelde 1664). Im 18. Jh. gründete man u. a. die Feinbrennerei Sasse (Schöppingen, Ersterwähnung 1707) und die Kornbrennerei Pott (Oelde 1722, ab 1761 Horstmann).

Im 19. Jh. breiteten sich die Kornbrennereien auf dem Lande aus. In diese Periode fallen u. a. die Gründungen der Landwirtschaftlichen Kornbrennerei Heinrich Rüther (Hamm 1807), und der Kornbrennerei Josef Gerbermann (Everswinkel-Alverskirchen 1870), deren Inhaber in 5. Generation, IfGB-Alumni André Gerbermann, in Billerbeck zugegen war. Das Aufkommen der Kartoffelbrennereien mit steuerlichen Vorteilen gegenüber Kornbrennereien führte dazu, dass letztere fast nur noch in Westfalen existierten. Das Münsterland ist ab Ende des 19. Jhs. ein Schwerpunkt der Kornbrennerei. Dazu beigetragen haben geografische und klimatische Rahmenbedingungen, aber auch die Bedeutung der Schlempe als Viehfutter und Dünger. Ein weiterer Aspekt sei der Aufschwung von Bergbau und Stahlindustrie im benachbarten Ruhrgebiet. „Korn galt als guter Kohlenstaublöser für Gaumen und Rachen“, erläuterte Albrecht.

Nach dem Zweiten Weltkrieg begüns­tigten die Regelungen des Branntweinmonopolgesetzes (DKV-Marktanteil = 80 % des Kornmarktes) die Herstellung und Vermarktung von Korn. Bis zur Wiedervereinigung hatte Korn einen Anteil von 20 % am deutschen Spirituosenmarkt. „Kornbrennereien werden im Müns­terland weiterhin eine ökonomisch wichtige Rolle spielen“, lautete der Ausblick des Referenten.

Letzte Änderung am 11.12.2022 18:48